Prozess in Berlin

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Ku’damm-Raser wegen Mordes verurteilt

Mit Tempo 160 rasten Hamdi H. und Marvin N. durch die Berliner Innenstadt. Ein unbeteiligter 69-Jähriger starb. Nun ist das Urteil gegen die beiden jungen Männer gefallen.

Britta Pedersen/DPA

Abgesperrter Unfallort (im Februar 2016): Berliner Raser verurteilt

Dienstag, 26.03.2019 16:32 Uhr

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Im Fall des tödlichen Autorennens in der Berliner Innenstadt sind die beiden Raser Hamdi H. und Marvin N. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die beiden jungen Männer hatten sich im Februar 2016 ein Rennen auf dem Berliner Ku’damm und der Tauentzienstraße geliefert und dabei rote Ampeln überfahren. Nach einer Kreuzung stieß Hamdi H. mit dem Jeep von Michael Warshitsky zusammen, der 69-Jährige starb. Auch die Wagen von Hamdi H. und Marvin N. kollidierten in der Folge.

Das Landgericht Berlin sprach Marvin N. als Mittäter wegen Mordes schuldig. Beide Angeklagten wurden zudem wegen gefährlicher Körperverletzung der Beifahrerin von Marvin N. schuldig gesprochen. Die junge Frau, die auch als Zeugin vor Gericht aussagte, zog sich bei dem Unfall Prellungen am Rücken, eine Lungenquetschung und eine Platzwunde am Kopf zu.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hamdi H. und Marvin N. in ihren hochmotorisierten Autos den Tod Warshitskys billigend in Kauf nahmen. „Was geschah, hatte mit Fahrlässigkeit nichts zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter. „Die Angeklagten haben aus nichtigem Anlass mit dem Leben anderer Menschen gespielt.“ Sie seien selbstverliebt und rücksichtslos gewesen, sie hätten ihre Fahrzeuge förmlich vergöttert.

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Eine andere Strafkammer des Berliner Landgerichts hatte Hamdi H. und Marvin N. bereits im Februar 2017 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt – deutschlandweit das erste Urteil dieser Art in einem Raser-Fall. Der Bundesgerichtshof sah aber einen Vorsatz, der Voraussetzung für ein Mordurteil ist, in dem ersten Berliner Urteil nicht belegt und hob es auf.

Im Video: Illegale Raserei in Berlin – Straßenrennen mit Todesfolge

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Der neue Prozess scheiterte zunächst nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag der Verteidigung. Im November 2018 begann die Verhandlung dann von vorn, dieses Mal vor der 32. Kammer, die nun ihr Urteil gesprochen hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten erneut lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung von Hamdi H. plädierte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, die Anwälte von Marvin N. sahen für ihren Mandanten nur eine Schuld wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung.

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Ein Verteidiger teilte gleich nach Verhandlungsende mit, er habe bereits Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall auseinandersetzen.

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