So viel höher ist der Rentenanspruch von Beamten im Vergleich zu Angestellten

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Eine Untersuchung bestätigt, dass Beamte im Alter deutlich besser versorgt sind als Angestellte. Die SPD will deshalb die betriebliche Altersvorsorge stärken.

Studie: So viel mehr Geld erhalten Beamte im Alter Quelle: dpa

Geldscheine

Die Rentenansprüche von Beamten sind deutlich höher als die von Angestellten.

(Foto: dpa)

BerlinDer Blick in die soziale Wirklichkeit bestätigt alte Vorurteile, was die privilegierte Stellung von Beamten und Freiberuflern in der deutschen Altersversorgung betrifft. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag des Arbeitsministeriums und der Rentenversicherung erstellten repräsentativen Erhebung. Demnach sind Beamte im Alter deutlich besser versorgt als Angestellte.

Einige der zentralen Ergebnisse: Beamtinnen verfügen aktuell in Westdeutschland mit Anfang/Mitte 40 bereits über einen durchschnittlichen Versorgungsanspruch von mehr als 1.000 Euro im Monat. Die männlichen Beamten dieser Altersgruppe haben sich sogar bereits über 1.200 Euro „erdient“.

Dagegen sieht es bei den Angestellten, die 2016 zwischen 40 bis 44 Jahre alt waren, noch ziemlich mau aus. Frauen dieser Altersgruppe kommen auf einen mit Beiträgen erworbenem Rentenanspruch von nur 480 Euro, Männer auf 520 Euro im Monat. Dabei haben sie nicht selten bereits 25 Jahre Berufsleben hinter sich.

Die Angestellten in der Altersgruppe 55 bis 59 blicken zwar immerhin auf eine Rentenanwartschaft von 730 bzw. 1.000 Euro. Doch bei den Beamten im gleichen Alter sind es 2.120 bzw. über 2.200 Euro – also deutlich mehr als doppelt so viel.

Dabei fallen die Unterschiede zwischen Beamtenversorgung und Rentenansprüchen in Ostdeutschland noch drastischer aus: Die befragten Männer mit Beamtenstatus kommen hier im Alter 55 bis 59 auf einen Pensionsanspruch von durchschnittlich 2.500 Euro. Angestellte hingegen haben wenige Jahre vor ihrem Rentenbeginn nur durchschnittlich 952 Euro Rentenanspruch. Allerdings war hier die Zahl der erfolgreich befragten Beamten zu gering, um ein repräsentatives Bild der Verhältnisse zu gewinnen.

Freiberufler sind fast gleichauf mit den Beamten

Vergleichbar gut wie Beamte sind allein die Erwerbstätigen aufgestellt, die wie Ärzte, Anwälte und Ingenieure in einem eigenständigen berufsständischen Versorgungswerk versichert sind.

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Hier kommen die Frauen im Alter von Anfang bis Mitte 40 in Westdeutschland auf Versorgungsansprüche von 821 Euro. In der Altersgruppe 55 bis 59 sind es bereits fast 1.500 Euro. Und auch hier haben die Männer ähnlich wie bei den Beamten mit Ende 50 deutlich höhere Ansprüche als die Frauen.

Die Männer der Altersgruppe 40 bis 44 liegen noch mit 890 Euro erarbeiteter Anwartschaft im Durchschnitt recht nahe bei den Frauen (821 Euro). Doch die Männer haben mit Ende 50 ihre Kolleginnen weit hinter sich gelassen – mit einem durchschnittlichen Versorgungsanspruch von 2.200 Euro im Monat.

Grund dafür ist vor allem, dass ihre Berufskarriere meist stetiger und oft steiler verläuft als die der Frauen.

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Warum Pensionen höher sein dürfen als Renten

Rentenexperten der Parteien warnen angesichts der Daten aber vor falschen Neiddebatten in Richtung Beamte. Am besten beenden ließen die sich aber durch eine Rentenversicherung für alle, sind sich zumindest Grüne und Linke einig.

Die Studienautoren weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass sich die Beamtenversorgung in ihrem Design grundsätzlich von der gesetzlichen Rente unterscheidet und gewisse Unterschiede daher auch gerechtfertigt sind.

Denn während die Rente für die Angestellten nur ein Bestandteil eines „Drei-Säulenmodells“ aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge sei, handele es sich bei der Beamtenversorgung um ein sogenanntes bifunktionales System. Die Betriebsrente sei hier quasi inklusive. Dies gilt ähnlich für berufsständische Versorgungswerke.

Doch auch wenn man die Betriebsrenten berücksichtigt, bleiben Beamte deutlich im Vorteil: Der durchschnittliche Betriebsrentenanspruch der 55 bis 59 Jahre alten Angestellten liegt bei 240 bzw. 413 Euro (Männer) im Monat. Über ein Viertel hat aber auch mit 59 noch keinerlei Zusatzversorgungsansprüche, muss also im Alter alleine mit der Rente zu Recht kommen.

Politiker nehmen Beamte in Schutz

Der große Abstand zwischen Beamten und Angestellten erklärt sich laut Studie allerdings auch daraus, dass Beamte im Durchschnitt eine höhere Qualifikation haben, also besser bezahlt werden, und über eine stetigere Erwerbsbiografie als Angestellte verfügen. Beamte können zum Beispiel nicht arbeitslos werden. Den Sachverhalt unterstützt die Studie: Lücken im Erwerbsverlauf gelten als wichtige Ursache für im Durchschnitt niedrigere Rentenansprüche.

Von solchen Problemen sind – ähnlich wie die Beamten – die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ebenfalls nicht betroffen. Sie zählen in der Regel zu den Besserverdienern und haben geschlossene Berufskarrieren. Zudem verfügen alle über einen akademischen Abschluss.

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„Das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes garantiert Beamten eine lebenslange Besoldung ja nicht ohne Gegenleistung. Beamte sind ihrem Dienstherrn zu besonderer Treue verpflichtet. Sie dürfen zum Beispiel nicht streiken“, argumentiert Markus Kurth von den Grünen . Dies rechtfertige auch eine höhere Versorgung im Alter.
„Der beste Weg, dieser Neiddebatte für immer die Grundlage zu entziehen, wäre allerdings die Rentenversicherung zur Bürgerversicherung auszubauen, in die dann auch Beamte und Bundestagsabgeordnete einzahlen müssten“, schlägt der Rentenexperte der Grünen im Gespräch mit dem Handelsblatt vor.

Neben der Rente würden Beamte und Abgeordnete nach dem Modell der Grünen eine Zusatzversorgung erhalten, wie sie auch Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen. „Über deren konkrete Höhe würde dann allerdings wohl auch politisch erst einmal gestritten werden müssen“, fügt Kurth hinzu.

Die Reformvorstellungen der Grünen sind damit nicht weit von den Forderungen der Linken entfernt. „Im gegenwärtigen Alterssicherungssystem hätte kein Rentner auch nur einen Euro mehr Rente, wenn man Beamtenpensionen absenken würde“, warnt auch Matthias W. Birkwald vor falschen Neiddebatten.

Vorbild Österreich

Die Linke plädiert für eine Erwerbstätigenversicherung nach österreichischen Vorbild, in die Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Politiker einzahlen. „Konsequent wäre es dann aber auch, die Beitragsbemessungsgrenze von heute 6.700 Euro (West) schrittweise drastisch anzuheben, sie langfristig abzuschaffen und Rentenansprüche über dem Doppelten der Standardrente – zurzeit sind das 2.883 Euro im Monat – abzuflachen,“ erläutert Birkwald.

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In Österreich hätten zumindest die rentenversicherten Männer so viel Pension wie in Deutschland die Beamten. „Das sollte unser Ziel sein. Ein richtiger Schritt dahin wäre, das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anzuheben“, fügt Birkwald hinzu.

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Beim Thema Rentenniveau macht die SPD für sich geltend, dass auf ihren Druck hin das aktuelle Rentenniveau immerhin schon einmal für mehrere Jahre bei den heute erreichten 48 Prozent festgeschrieben worden sei. Daneben gelte es, die Betriebsrente auszubauen, zur Not mit Zwang, wagt sich Rentenexperte Ralf Kapschack aus der Deckung.

„Wir haben die Möglichkeiten, betriebliche Altersversorgung (BAV) über Tarifverträge zu organisieren, in der vergangenen Legislaturperiode deutlich verbessert. Gerade Geringverdiener könnten davon profitieren.“ Leider werde das Angebot bisher nicht genutzt. Noch immer böten zu wenige Unternehmen, gerade kleine und mittlere, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung an. „Wenn sich die Unternehmen nicht freiwillig stärker engagieren, werden wir sie dazu verpflichten müssen,“ so Kapschack.

Der Rentenexperte der Grünen, Markus Kurth, hält ein gesetzliches Angebotsobligatorium für erforderlich, um die Verbreitung der BAV zu fördern. Jeder Arbeitgeber muss danach eine Betriebsrente anbieten, in der die Mitarbeiter automatisch abgesichert sind, wenn sie nicht widersprechen. Eine solche Forderung findet sich bereits in einem gemeinsamen Positionspapier des Wirtschaftsflügels und des Arbeitnehmerflügels der Union aus dem Jahr 2016.

Gesetzlich möglich ist ein solches Obligatorium aber bislang nur im Rahmen des Sozialpartnermodells, dann nämlich, wenn die Tarifvertragsparteien es vereinbaren. Bisher machen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aber nicht von dem seit 1.1.2018 bestehenden Angebot Gebrauch.

Für die repräsentative Erhebung wurden 10.000 Erwerbstätige der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1976 im Jahr 2016 befragt. Außerdem wurden, soweit vorhanden, ihre Rentenkonten ausgewertet.

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