Krieg mit Fragebögen

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Donald Trump verfügt über ein weltweites Marken-Imperium. Von Hotels und Casinos bis zu Bettbezügen und Kronleuchtern, von Oberhemden bis hin zu Steaks, Wodka und Spa-Behandlungen – der amtierende Präsident gibt seinen Namen (zuweilen samt fiktivem Wappen) für alle möglichen Waren und Dienstleistungen her. Verwaltet werden die geschützten Marken von Trumps Söhnen Donald jr. und Eric. Ständig kommen neue Marken hinzu, auch in Ländern wie China und Russland. Trumps Präsidentschaft hat daran nichts geändert. Im April 2017 zählt die »New York Times« allein 157 Anträge auf Markeneintragung in 36 Ländern. Ein Manager des Unternehmens veranschlagt die jährlichen Einnahmen aus bestehenden Lizenzen auf rund 400 Millionen Dollar, zwei Drittel davon innerhalb der USA.

Ein offenbar konfliktreiches Geschäft. Die »USA Today« betitelt eine Aufstellung von Trumps Rechtsstreitigkeiten mit „Drei Jahrzehnte, 4095 Prozesse“. 85 davon drehten sich um Trademarks wie die von Scharfeld. In 45 Fällen war Trump der Kläger, und in gerade mal zwei verlor er.

Scharfeld lässt sich von der Übermacht nicht abschrecken. Zunächst verfasst er ein Antwortschreiben, in dem er bekräftigt, den Namen seiner App weder zu ändern noch den Antrag auf Markeneintragung zurückzuziehen. Eine ihm bekannte Jura-Professorin bietet ihm an, dass sie ihre Studenten pro bono für Recherchen auf seinen Fall ansetzt, doch dann zerschlägt sich das Angebot.

Der Programmierer ist auf sich allein gestellt, beginnt sich in den Ablauf solcher Verfahren einzuarbeiten. Der Rechtsstreit wird für ihn zum Vollzeit-Job. Das Programmieren, Posaunespielen und alle privaten Dinge stellt er hintan. Denn jede Eingabe und jedes Schreiben von Trumps Anwälten muss innerhalb knapp bemessener Fristen beantwortet werden. „Ich hatte vorher noch nie etwas mit Jura zu tun gehabt und musste mir alles von der Pike auf beibringen“, erzählt Scharfeld. Er verlässt das Wohnzimmer und kommt kurz darauf mit einer Kiste voller Dokumente zurück. Dicke Ordner, Stapel von Ausdrucken mit handschriftlichen Randnotizen und Briefe, die noch in den alten Umschlägen stecken. Scharfeld hat früher einmal ein Jahr als Englischlehrer in Japan gearbeitet. Sein Lieblingsausdruck aus der Zeit lautet: „Gambatte“. Das heiße so viel wie: „Gib nicht auf, und gib dein Bestes!“ Im Rechtsstreit mit Donald Trump wird Gambatte zu Scharfelds Motto.

Das amerikanische Rechtssystem setzt in Fällen wie diesen eine gut geölte Maschinerie namens Discovery in Bewegung. Dabei versuchen beide Seiten, den Kontrahenten auszufragen und irgendetwas Relevantes zu entdecken. Trumps Kanzlei und Scharfeld bombardieren sich in regelmäßigen Abständen mit Fragebögen und Hunderten von Anhängen auf CD, die beweisen beziehungsweise widerlegen sollen, dass sich das Wort Trump unverkennbar und ausschließlich auf Donald Trump und seine Geschäfte bezieht.

Beide Seiten fühlen sich durch dieselbe Vorgabe des amerikanischen Markenrechts bestätigt. Einen Nachnamen allein kann man demnach ebenso wenig schützen lassen wie ein Allerweltswort wie Buch. Es sei denn, der Begriff hat sich über mindestens fünf Jahre hinweg zu einem unverwechselbaren Markennamen entwickelt. Aber auch dann, schreiben die Experten des Patentamtes der Vereinigten Staaten in einem Handbuch zum Thema, sei die Sache nicht eindeutig. Vielmehr könnten durchaus „zwei identische Marken koexistieren, solange die Waren und Dienstleistungen nicht miteinander verwandt sind“. Was Richtern reichlich Spielraum zur Auslegung lässt.

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