Welche Bedeutung hat der Privatkredit in der Praxis?

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Allgemein

In der Praxis hat sich dieser Privatkredit vor allem als Alternative für Selbständige oder Gründer etabliert. Da beim Privatdarlehen viele Vorschriften des Kreditwesengesetzes nicht greifen, sind die Rechte und Pflichten zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer frei verhandelbar. Immer häufiger bewerben aber auch klassische Banken jene Konsumentenkredite als Privatdarlehen, die als klassische Ratenkredite ausgelegt sind. Damit soll die Unterscheidung zu Gewerbekrediten deutlich werden.

Da der Privatkredit viel eher einem klassischen Ratenkredit ähnelt, als einem Hypothekendarlehen, liegt der Gesamtkreditbetrag teilweise deutlich höher. Viele Kosten und Aufwendungen, die im Zuge der Beantragung übernommen werden müssen, verteuern die Finanzierung zusätzlich. Auch werden nicht selten Bürgschaften oder weitere Kreditnehmer gefordert. Hiervon sind in erster Linie Selbständige betroffen, die kein geregeltes Einkommen nachweisen können. Die tatsächliche Quote jener Kreditanfragen, die erfolgreich abgeschlossen werden können, fällt deshalb niedrig aus. Zudem gelten Teile der deutschen Kreditgesetzgebung nicht, was beispielsweise Sondertilgungen oder die Regelungen bezüglich Zinsfestschreibungen betrifft. In der Praxis stellt der Privatkredit in dieser Form deshalb eher die Ausnahme dar.

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